Prof. Dr. Thomas Dreier

Waren die ursprünglichen Lizenzbedingungen nur auf das U.S.-amerikanische Copyright abgestimmt, so sind die Bedingungen inzwischen in einer Vielzahl von Staaten an die nationalen Urheberrechtsgesetze angepasst worden (www.icommons.org). Im Auftrag von Christiane Henckel von Donnersmarck, der Frau des Oscar-Preisträgers, hat das Institut für Informationsrecht der Universität Karlsruhe zusammen mit RA Till Jaeger vom Institut für Rechtsfragen der Open Source Software (ifross) die Lizenzbedingungen für Deutschland erarbeitet.

Es freut mich außerordentlich, dass Creative Commons bei der Verbreitung von Inhalten auf immer mehr Plattformen benutzt wird.

Prof. Dr. Thomas DREIER
Leiter des Instituts für Informationsrecht
Universität Karlsruhe